Terms and conditions
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen
Stand: 01.07.2021
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle von der Selfbits GmbH, im folgenden „Selfbits“, aufgeführten Produkte, Lieferungen und Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Selfbits nicht ausdrücklich widersprochen wird. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmen (§ 14 BGB).
1.3. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich gegenüber Selfbits anzuzeigen. Diese AGB gelten für vorvertragliche Vertragsbeziehungen entsprechend.
2. Beauftragung und Vertragsschluss
2.1. Der Kunde kann Selfbits zur Unterstützung bei Softwareprogrammierung und mit IT- Dienstleistungen, Projektunterstützung sowie sonstige Beratungsleistungen beauftragen. Softwareprogrammierung liegt vor, wenn Software, Programm-Module, Tools etc. für die Bedürfnisse des Kunden erstellt werden. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware auf Quellcodeebene. Softwareprogrammierung erfolgt durch Unterstützung des Kunden und in enger Kommunikation mit diesem im Rahmen eines iterativen und inkrementellen Vorgehens (agile Softwareentwicklung). Eine Qualitätssicherung durch Selfbits erfolgt nur insoweit, als dies im Rahmen der Unterstützungsarbeit vereinbart wird. Soweit Software überlassen wird, erfolgt diese grundsätzlich im Objektcode, soweit dies einzelvertraglich vereinbart ist. Bei der Überlassung von Sourcecode behält sich Selfbits vor, diesen ganz oder teilweise für zukünftige Kunden gemäß Ziff. 7.1 zu verwenden und dieser wird dem Kunden, soweit Cloud-Dienste betroffen sind, grundsätzlich nur auf Zeit zugänglich gemacht.
2.2. Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Im Falle von Angeboten von Selfbits an den Kunden sind diese für die Dauer von 14 Tagen verbindlich, sofern im Angebot nicht etwas Anderes geregelt ist. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform an, kommt der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande.
2.3. Im Falle von Projektunterstützung durch Selfbits trägt der Kunde die Projekt- und Gesamtergebnisverantwortung. Selfbits unterstützt den Kunden bei dessen Projekt durch Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages.
2.4. Selfbits ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung ganz oder zum Teil Dritter zu bedienen.
3. Mitwirkungspflichten
3.1. Soweit den Kunden gemäß diesen AGB und im Vertrag vereinbart, Mitwirkungsleistungen treffen, wird er diese auf eigene Kosten erbringen. Hierzu zählen insbesondere die für die Vertragsdurchführung erforderliche Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten, organisatorische Unterstützung und die Benennung eines entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen beim Kunden und die Mitwirkung bei der agilen Softwareentwicklung.
3.2. Benötigte Daten und Informationen stellt der Kunde Selfbits rechtzeitig und in ausreichendem Umfang und hinreichender Detaillierung zur Verfügung.
3.3. Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die ihm obliegenden und vereinbarten Aufgaben, Beistellungen und Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen, dass der Projektfortschritt nicht beeinträchtigt wird. Selfbits ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages sachverständiger Mitarbeiter des Kunden zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
3.4. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten von Selfbits kein Verzug ein. Selfbits kann eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen. Alternativ kann Selfbits die vom Kunden geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten zu Lasten des Kunden durchführen lassen. Den durch Zeitverschiebung entstehenden Aufwand, insbesondere die Ausfallzeiten auf Seite von Selfbits, erhält Selfbits entsprechend der im Vertrag vereinbarten Stundensätze, oder – falls dort keine Stundensätze festgelegt sind – nach seiner Preisliste, auch dann vergütet, wenn Selfbits einen neuen Terminplan genehmigt hat. Die sonstigen Ansprüche für den Fall der Nichterfüllung von Mitwirkungsleistungen bleiben unberührt.
3.5. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern und soweit Selfbits nicht ausdrücklich Datensicherungsleistungen im Auftrag des Kunden übernommen hat.
4. Zahlungsbedingungen und Preise
4.1. Alle Rechnungen von Selfbits sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei Selfbits. Im Verzugsfalle ist Selfbits berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Selfbits berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Selfbits ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
4.3. Soweit der Kunde Erstellungen bzw. Anpassungen von Software beauftragt hat, erbringt Selfbits diese grundsätzlich unter Verwendung agiler Vorgehensweisen (z.B. Scrum). Rechnungen sind nach Projektfortschritt und den jeweiligen Teilannahmen nach Bereitstellung der jeweiligen Zwischenergebnisse durch Selfbits an den Kunden von diesem zahlbar bzw. im Falle von Abschlagszahlungen zu den vertraglich vereinbarten jeweiligen Terminen.
4.4. Soweit die Abnahme nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist, sind Rechnungen mit der Vollendung und Verfügbarmachung des Werks zahlbar. Gleiches gilt bei grundloser Verweigerung der Abnahme nach erfolgloser angemessener Fristsetzung durch Selfbits bzw. durch die rügelose Ingebrauchnahme des Werkes durch den Kunden.
5. Lieferungen durch Verfügbarmachung
5.1. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferungen erfolgen innerhalb der zwischen den Vertragsparteien in den Einzelprojekten jeweils vereinbarten Termine, soweit die Vertragsparteien im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart haben. Die Lieferung erfolgt durch Verfügbarmachung der jeweiligen Dienstleistungsergebnisse im Rahmen der agilen Vorgehensweise und Teilschritten (sog. Sprints). Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages wird Selfbits zunächst prüfen, inwieweit dies Liefer- und Fertigstellungstermine sowie die Vergütung berührt. Soweit wirtschaftlich zumutbar, wird Selfbits versuchen, diese im Rahmen der agilen Softwareentwicklung umzusetzen. Andernfalls wird Selfbits dem Kunden ein Änderungsangebot unterbreiten. Treten sonstige Umstände ein, die Selfbits die Einhaltung von Lieferterminen unmöglich macht, obwohl Selfbits diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschieben sich Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum entsprechend. Wird Selfbits an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei sich oder bei seinen Subunternehmern gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Selfbits nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so werden Lieferfristen angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Selfbits nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Selfbits nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird Selfbits die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird Selfbits von der Lieferpflicht frei.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Software bzw. Ergebnisse von Dienstleistungen nach Verfügbarmachung bzw. Übergabe sofort zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich an Selfbits zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Mängel. Soweit Selfbits aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung Ansprüche gegenüber seiner Versicherung oder seinen Subunternehmern verliert, haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
5.3. Soweit Selfbits Anpassungen an Software als Service erbringt (Cloud Dienste) haben die AGB Cloud Dienste der Selfbits Vorrang.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Soweit Ware bzw. Software und/oder Ergebnisse von Dienstleistungen geliefert und auf Dauer übergeben werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Selfbits aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von Selfbits. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Selfbits stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und Selfbits auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an Selfbits abgetreten.
6.2. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Selfbits unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von Selfbits unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Selfbits dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde Selfbits bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, Selfbits alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
7. Rechtseinräumung an Objectcode und Sourcecode
7.1. Ist im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart, räumt Selfbits dem Kunden mit vollständiger Zahlung der im Vertrag vereinbarten Vergütung das einfache (nicht ausschließliche), örtlich und zeitlich unbeschränkte (im Falle von Überlassung auf Dauer) bzw. zeitlich beschränkte (im Falle von Cloud-Diensten) Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Arbeitsergebnisse (Dienstleistungs- und Entwicklungsergebnisse) zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, werden dem Kunden keine Bearbeitungsrechte eingeräumt. Selfbits behält sich vor, den Sourcecode ganz oder teilweise in anderen Projekten zu verwenden unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit des Kunden in Ziff. 11.
7.2. Ohne ausdrückliche Genehmigung von Selfbits ist es dem Kunden nicht gestattet, die von Selfbits erworbene Ware in Länder außerhalb der EU zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung, sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht zu beachten.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Selfbits haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Selfbits nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und datenschutzrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt.
8.2. Im Falle einer Inanspruchnahme von Selfbits aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
9. Gewährleistung bei Dienstleistungen
9.1. Selfbits gewährleistet, dass die Ergebnisse von Dienstleistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel oder Leistungsstörungen gegenüber Selfbits unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab der Kenntnisnahme schriftlich in Textform zu rügen und in nachvollziehbarer Form sämtliche Informationen mitzuteilen, die im Zusammenhang mit dem Mangel bzw. der Leistungsstörung aufgetreten sind. Soweit diese Rüge des Kunden unterbleibt, sind die Rechte des Kunden ausgeschlossen.
9.2. Selfbits und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
9.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung, soweit eine Lieferung geschuldet wird, im Übrigen mit Verfügbarmachung per Download, soweit zutreffend. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von Selfbits Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
9.4. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde Selfbits eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Selfbits entscheidet nach eigenem Ermessen welche Art der Nacherfüllung – durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erbracht wird. Selfbits kann die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist.
9.5. Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen Selfbits zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
9.6. Hat der Kunde Selfbits wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Selfbits nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von Selfbits grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen Selfbits entstandenen Aufwand zu ersetzen.
9.7. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
10. Gewährleistung bei Software
10.1. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach deren Verfügbarkeit untersuchen und Selfbits offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Selfbits gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, soweit eine Ablieferung geschuldet wird, im Übrigen mit Zurverfügungstellung per Download (soweit Selfbits diese Möglichkeit eröffnet), dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung entspricht.
10.2. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Soweit der Kunde und Selfbits agile Softwareentwicklung vereinbart haben, hat das Vorgehen der agilen Softwareentwicklung grundsätzlich Vorrang vor den nachfolgenden Bestimmungen.
10.3. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
10.4. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung bzw. Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
10.5. Soweit die Erstellung von Software (Softwareprogrammierung) im Einzelfall mit dem Kunden vereinbart wurde und die durch Selfbits zu erstellende Software die vertragsgemäße Beschaffenheit hat, erklärt der Kunde die Abnahme schriftlich in einem Abnahmeprotokoll. Das Abnahmeprotokoll ist nach erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung von Selfbits zu erstellen und wird vom Kunden gegengezeichnet.
10.6. Selfbits wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Erstellungsleistung oder Teilleistung mitteilen und, soweit vereinbart, diese für den Kunden in einer Testumgebung zur Abnahme und zur Durchführung der Abnahmeprüfung bereitstellen. Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung, führen der Kunde und Selfbits eine Abnahmeprüfung durch.
10.7. Soweit Fehler der abzunehmenden Erstellungsleistungen oder Teilleistung festgestellt werden, gelten die folgenden Fehlerklassen:
• Fehlerklasse 1: Der Fehler führt dazu, dass die Software insgesamt oder der abzunehmende Teil der Software nicht genutzt werden kann.
• Fehlerklasse 2: Der Fehler führt bei wichtigen Funktionen zu nicht erheblichen Nutzungseinschränkungen, die aber für eine angemessene, dem Kunden zumutbare Zeitdauer durch geeignete Umgehungslösung behoben werden kann
• Fehlerklasse 3: Alle sonstigen Fehler
10.8. Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen der Fehler der Fehlerklassen 1 berechtigt. Die Abnahmefähigkeit der Erstellungsleistungen ist bei Vorliegen von Fehlern der Fehlerklasse 2 und 3 nicht ausgeschlossen, sondern diese sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Sie werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung zwischen dem Kunden und Selfbits als Mängel festgehalten.
10.9. Scheitert die Abnahme, wird Selfbits die abnahmehindernden Mängel unverzüglich beseitigen und die Leistungen erneut zur Abnahme bereitstellen.
10.10. Soweit der der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich erklärt, kann ihm Selfbits schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunden innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich und hinreichend detailliert gegenüber Selfbits erklärt.
10.11. Solange Selfbits die schriftliche Abnahmebestätigung des Kunden nicht übergeben wurde, ist der Kunde zur Nutzung der Software nicht berechtigt.
Wenn der Kunde die Software vor Erteilung der Abnahmebestätigung dennoch im produktiven Einsatz nutzt, gilt dies als Abnahme.
11. Vertraulichkeit
11.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, für die Dauer von drei Jahren geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
11.2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer, wenn sie
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden
11.3. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
12. Datenschutz
12.1. Selfbits darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden – soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich – auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
12.2. Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung) darf Selfbits die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben, soweit der Kunde eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus dem Gesetz ergibt.
12.3. Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
12.4. Selfbits gewährleistet mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf diese Datenbestände haben.
13. Beweisklausel und Beweislast
13.1. Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Selfbits gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
13.2. Beruft sich der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er Selfbits unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.
14. Export
Der Kunde erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierter Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben.
15. Sonstiges
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
15.2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen sind nur dann wirksam, wenn diese konkret beschrieben und schriftlich bestätigt werden.
15.3. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Selfbits nur mit schriftlicher Einwilligung von Selfbits abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber den Forderungen von Selfbits ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
15.4. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Selfbits in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Selfbits Cloud-Dienste“
Stand: 01.07.2021
1. Vertragsparteien
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Selfbits Software und Cloud-Dienste (z.B. „Selfbits Manufacturing Suite“) (im Folgenden auch „Cloud-Plattform“ genannt) der Selfbits GmbH, Haid-und-Neu-Straße 7, 76131 Karlsruhe (im Folgenden „Anbieter“ oder „Selfbits“ genannt) durch Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt).
1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmen (§ 14 BGB).
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten für vorvertragliche Vertragsbeziehungen entsprechend.
2. Vertragsschluss
2.1. Um die Cloud-Plattform zu verwenden, müssen Kunden mit Selfbits ein entsprechendes Paketangebot abschließen, das die Details der Nutzung und deren konkreten Umfang regelt und die Module auflistet.
2.2. Der Anbieter speichert und archiviert die mit der Transaktion verbundenen Vertragstexte dauerhaft.
3. Vertragsgegenstand und -definitionen
3.1. Der Anbieter stellt Kunden eine Cloud-Plattform zur Verfügung, mit der serverseitige Software erstellt, konfiguriert und betrieben wird.
3.2. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
3.3. Die Cloud-Plattform bezeichnet die von Selfbits seinen Kunden angebotenen Cloud-Dienste, abhängig vom Umfang des gewählten Paketangebots, Zugang zu grundlegenden Funktionen und Modulen, die entweder durch den Anbieter selbst oder durch Drittanbieter bereitgestellt werden.
3.4. Funktionen bezeichnet Grundfunktionen, die dem Nutzer z.B. die Konfiguration und die Überwachung des Dienstes ermöglichen. Dies sind z.B. Einrichtungsassistenten, Editoren, Schnittstellen (APIs), Viewer für Logfiles etc.
3.5. Module bezeichnet Einheiten, die den Funktionsumfang der Cloud-Plattform selbst oder die jeweilige serverseitige Software erweitert.
3.6. Paketangebot bezeichnet das Vertragsangebot mit Bezug auf diese AGB, die von Selfbits dem Kunden angebotenen Leistungsumfänge und etwaigen weiteren Dienstleistungen verbunden mit Verfügbarkeiten, soweit vereinbart, die bei Annahme durch den Kunden den Vertrag darstellen.
3.7. Einzelne Module des Anbieters ermöglichen es, über Schnittstellen (APIs) auf Daten und Services von Drittanbietern zuzugreifen. Diese Schnittstellen, Daten und Services befinden sich außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters. Der Anbieter stellt lediglich die Anbindung zum jeweiligen Drittanbieter zur Verfügung. Für die Nutzung gelten daher die AGB und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
3.8. Die Leistungen im Einzelnen werden dem Kunden in Form eines Paketangebots beschrieben. Das jeweilige Paketangebot wird dem Kunden auf der Website des Anbieters, oder im Falle einer Bestellung per Email in Textform mitgeteilt. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung, also das Paketangebot, zum Zeitpunkt der Bestellung. Werden im Paketangebot von diesen AGB abweichende Regelungen getroffen, so sind die Regelungen des Paketangebots maßgeblich.
3.9. Service und Support sind Teil des jeweiligen Paketangebots und werden dort geregelt und vereinbart.
3.10. Der Anbieter wird die auf der Cloud-Plattform verfügbar gemachten Cloud-Dienste und Software (z.B. die Selfbits Manufacturing Suite) kontinuierlich weiterentwickeln und neue Nutzungsmöglichkeiten und Funktionen hinzufügen. Dies kann dazu führen, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Funktionen in der Zukunft nicht mehr oder nur in veränderter Form angeboten werden oder neue Funktionen hinzukommen. Der Anbieter informiert seine Kunden rechtzeitig über Änderungen, spätestens jedoch, sobald diese verfügbar sind, über seine Webseite.
3.11. Der Anbieter bemüht sich, bei jedem Update Abwärtskompatibilität sicher zu stellen, um Kunden Zeit einzuräumen, falls notwendig, ihre Anwendungen an die geänderten Funktionen anzupassen. Der Kunde hat jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf Verfügbarkeit einer bestimmten Funktion oder Version der Software bzw. der Cloud-Dienste.
3.12. Der Anbieter behält sich vor, neue Funktionen oder Module dem Kunden nur gegen gesonderte Vergütung zur Verfügung zu stellen.
4. Verfügbarkeit der Software
4.1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbachten Leistungen und die vereinbarte Vergütung.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Paketangebot beim Anbieter nachvollziehbar und schriftlich (Ticketsystem oder Email) anzuzeigen.
4.3. Der Anbieter behält sich vor, dem Kunden auf Verlangen im Rahmen eines Service Level Agreements im Paketangebot einzelvertraglich festzulegende Verfügbarkeiten für die Cloudplatt-Form unter Berücksichtigung von Wartungsfenstern anzubieten.
5. Art und Umfang der Nutzung
5.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem oben beschriebenen Übergabepunkt. Während der Laufzeit der Vereinbarung bereitgestellte Updates hat der Kunde zu akzeptieren, um den störungsfreien Ablauf der Cloud-Dienste sicherzustellen.
5.2. Anpassungen der Software an die betrieblichen Erfordernisse des Kunden können im Paketangebot enthalten sein, sind gesondert zu vereinbaren und von diesen AGB nicht abgedeckt.
5.3. Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde grundsätzlich keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf in diesen AGB vereinbarte Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software sowie deren Anpassungen und Weiterentwicklungen zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.
5.4. Der Zugriff und die Nutzung der Software ist ausschließlich aus Ländern gestattet, die nicht auf der OFAC Sanktionsliste der Vereinigten Staaten von Amerika stehen.
6. Nutzungsvoraussetzungen
6.1. Der Kunde hat für einen funktionierenden Internetzugang bis zum Übergabepunkt des Anbieters zu sorgen, um die Plattform nutzen zu können.
6.2. Um die Plattform des Anbieters zu konfigurieren und zu nutzen, benötigt der Kunde einen Web-Browser auf einem Desktop Computer. Der Anbieter unterstützt grundsätzlich die jeweils aktuellste Version von Google Chrome. Unterstützung für andere Web-Browser, wie z.B. Safari, Firefox, Internet Explorer oder Edge wird explizit nicht garantiert.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
7.2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
7.3. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Paketangebot ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
7.4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.5. Der Kunde verpflichtet sich die zur Registrierung und Vertragsabwicklung erforderlichen Stammdaten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich Änderungen in diesen Daten ergeben (z.B. Adressänderung durch Umzug) so sind diese unverzüglich durch den Kunden im Kundenkonto auf der Plattform des Anbieters zu aktualisieren.
7.6. Der Kunde darf die Cloud-Plattform des Anbieters nicht für illegale Zwecke verwenden und keine rechtsverletzenden Inhalte hochladen. Weitere Details finden sich in den „Richtlinien für akzeptable Nutzung“. Die „Richtlinien für akzeptable Nutzung“ sind in der jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil.
7.7. Der Kunde ist verpflichtet die Plattform nur im Rahmen des gewählten Pakets zu nutzen.
8. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
8.1. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Paketangebot
8.2. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung der Software besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.
8.3. Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Paketangebot die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung der Erzeugerpreise für IT-Dienstleistungen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 10% über diesem Preisindex kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
8.4. Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.
9. Vertragslaufzeit
9.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Paketangebot.
9.2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Wochen mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
9.3. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Der Anbieter räumt dem Kunden das Recht ein, wirksam per E-Mail zu kündigen. Der Anbieter behält sich vor, die Kündigung auch über das bereitgestellte Web-Portal zu ermöglichen.
9.4. Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen. Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig seine Daten zu sichern und ggf. zu migrieren. Der Anbieter kann den Kunden gegen gesonderte Vergütung bei der Migration unterstützen.
10. Gewährleistung
10.1. Der Anbieter gewährleistet während der vereinbarten Vertragslaufzeit, dass die im Paketangebot vereinbarten Leistungen erfüllt werden und die Cloud-Dienste bei der vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt. Insoweit gelten die Regelungen gemäß Ziffer 12.
10.2. Soweit nicht nur unerhebliche Sachmängel, die die Tauglichkeit der Software mehr als nur unerheblich beeinträchtigen an der Software auftreten, beseitigt der Anbieter diese nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nach eigener Wahl dadurch, dass der Anbieter dem Kunden einen mangelfreier Cloud Dienst zur Verfügung stellt.
10.3. Der Anbieter kann keine Garantie abgeben, dass die Cloud Dienste bzw. die Cloud-Plattform 100 % fehlerfrei abläuft und verfügbar ist.
10.4. Es gelten zudem grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen des Mietrechtes. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit rechtlich zulässig.
10.5. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität mit Drittanbietermodulen.
10.6. Selfbits und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
11. Haftung
11.1. Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalplichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
11.3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
11.4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere für Folgeschäden und für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
12. Freistellung
12.1. Soweit ein Dritter Ansprüche aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten aus der Nutzung der Software des Anbieters behauptet, ist der Kunde verpflichtet, Selfbits unverzüglich schriftlich und umfassend und über alle Umstände zu informieren, die Rechtsverteidigung mit Selfbits abzustimmen und auf Verlagen von Selfbits diese alleine zu überlassen.
12.2. Selfbits ist nach eigener Wahl dazu berechtigt, die Software so abzuändern, dass diese nicht mehr rechtsverletzend ist bzw. eine Lizenz zu verschaffen, welche die Rechtsverletzung abstellt und die Nutzung der Software dem Kunden weiter ermöglicht, ohne dass der Nutzungsumfang oder die Funktionalität im Wesentlichen beeinträchtigt wird. Soweit keine der vorgenannten Möglichkeiten für den Anbieter wirtschaftlich vertretbar ist, ist er berechtigt, die Cloud-Plattform zu kündigen und wird die gezahlte Vergütung zeitanteilig dem Kunden zurückerstatten.
12.3. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Haftung aus Ziffer 11 entsprechend.
13. Datenschutz und Datensicherheit
13.1. Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
13.2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
13.3. Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt und aus gesetzlichen Gründen der Abschluss eines Vertrags über die Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, hat der Kunde die Möglichkeit eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter abzuschließen, welche die gesetzlich erforderlichen Mindestangaben enthält.
13.4. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
13.5. Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Weitere Details finden sich in den „Richtlinien für akzeptable Nutzung“. Die „Richtlinien für akzeptable Nutzung“ sind in der jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil.
13.6. Der Kunde ist für sämtliche verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
13.7. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig schriftlich mitteilen.
13.8. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
14. Vertraulichkeit
14.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, für die Dauer von drei Jahren geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
14.2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer, wenn sie
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten
- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden
- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden
14.3. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
15. Subunternehmer
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
16. Sonstiges
165.1. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Selfbits in Karlsruhe in der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) ist ausgeschlossen.
16.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Anderssprachige Versionen dienen lediglich der Information.
16.4. Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
16.5. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Hinweis: Dieser Vertragstext basiert auf den Standard-Vertragsbedingungen für SaaS- und Cloudsoftware der Open Source Business Alliance und wurde individuell angepasst.
Please note that our guidelines for the acceptable use of the “Selfbits Cloud Platform” are only available in German.
Richtlinien für akzeptable Nutzung von „Selfbits Cloud Platform“
Stand: 22.05.2017
Diese Richtlinie beschreibt verbotene Nutzungsarten der Angebote von Selfbits (Selfbits Cloud Platform, im folgenden „Plattform“) der Selfbits GmbH (im folgenden „Selfbits“). Sie gilt zwischen Kunden bzw. Nutzern der Angebote der Selfbits GmbH und Selfbits. Die hier aufgeführten Beispiele sind nicht abschließend. Selfbits ist berechtigt diese Richtlinie jederzeit anzupassen, indem eine aktualisierte Fassung veröffentlicht wird.
Indem Sie unsere Angebote nutzen oder darauf zugreifen erklären sie sich mit den Bestimmungen der jeweils aktuellsten Version dieses Dokuments einverstanden. Sollten Sie direkt oder mittelbar gegen diese Richtlinien verstoßen oder dritten direkt oder mittelbar dabei helfen gegen diese Richtlinien zu verstoßen, ist Selfbits dazu berechtig die Nutzung der Plattform durch sie zu unterbrechen oder zu beenden.
Sie verpflichten sich, die von Selfbits bereitgestellte Plattform nicht dazu zu nutzen rechtswidrige, schädliche, anstößige oder betrügerische Inhalte zu erstellen, zu speichern, zu nutzen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu übermitteln, zu bewerben oder auf andere Weise zugänglich zu machen.
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- Systeme durch Crawling- oder Monitoringaktivitäten zu stören oder zu beeinträchtigen
- Systeme mit Kommunikationsanfragen zu überlasten (DDoS Angriff)
- Systeme anderweitig zu beeinträchtigen, wie z.B. durch E-Mail-Bombing, News-Bombing, Broadcast-Angriffe oder Flooding-Techniken zu überlasten
- Netzwerkangebote wie offene Proxies, offene Mail-Relays oder recursive Domain-Name- Server zu betreiben
- Um Systembeschränkungen wie Zugangs- oder Speicherbeschränkungen zu umgehen
Selfbits behält sich das Recht vor, jede Verletzung dieser Richtlinie oder jeden Missbrauch der Angebote von Selfbits zu verfolgen. Selfbits ist berechtigt im Falle von Aktivitäten die im Verdacht stehen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verletzen, den jeweiligen Sachverhalt an die zuständigen Rechtsverfolgungsbehörden, Regulierungsbehörden oder andere zuständige Dritte zu melden. Selfbits behält sich vor, im Rahmen einer Meldung, auch sensibler Kundendaten gegenüber den Behörden offenzulegen, sofern dies erforderlich ist. Selfbits ist darüber hinaus berechtigt vollumfänglich mit den entsprechenden Behörden zu kooperieren um die Untersuchung und Verfolgung illegaler Aktivitäten und Inhalte zu ermöglichen.